Von 1901-1926 schmückte der berühmte 3-flügelige Altar die Georgskapelle in Bad Schwartau. Dieser befindet sich heute im St. Annen-Museum in Lübeck
Vielen Bürgern in Bad Schwartau ist bekannt. daß in früheren Zeiten (1901-1926) ein ganz berühmter 3-flügeliger Altar in Schwartau und teilweise in der Kapelle gestanden hat.
Er wurde von Hans Junge gebaut.
Hier eine Kurzfassung.
Es handelt sich um ein Retabel der sog. Zirkelbrüder aus der Zirkelbrüderkapelle der Katharinenkirche (andere Untersuchungen weisen auf die Marienkirche). Dieser Altar kam im 17. Jahrhundert nach Schwartau in Folge der Säkularisierung des Franziskaner Klosters. Er stand bis 1926 in Schwartau. In diesem Jahr wurde er wegen notwendiger Restaurierung als Leihgabe per Vertrag für 10 Jahre nach Lübeck gegeben.
Erst 1937 wurde er nach Lübeck übereignet. Der Junge Altar: wurde um 1420 in der Katharinenkirche in Lübeck aufgestellt. Im 17. Jahrhundert kam er in die Kapelle im Flecken Schwartau.
1841 erfolgte die Umsiedlung in das Amtshaus Schwartau.
Von 1901-1926 stand er wieder in der St. Georgs Kapelle.
Um das alles verstehen zu können, erfolgt hier eine erweiterte Zusammenfassung aus dem Jahrbuch
für Heimatkunde Eutin 1978, verfasst vom Bischof Hans Kieckbusch.
Mitte des 13. Jahrhunderts entfaltete das Siechenhaus am Übergang über die Schwartau eine segensreiche Tätigkeit für aussätzige Schwestern und gewährte leprakranken Menschen Unterkunft und Verpflegung. Als Rest dieser Wohlfahrtseinrichtung ist die heutige Kapelle anzusehen. Sie verdankt ihre Entstehung einer Zeit neuen Aufschwungs für das Haus der „Saken süsteren to Swartow“. Gegen Ende des 14.Jahrhunderts war das Siechenhaus völlig verfallen und im 15.Jahrhundert wurde die heutige Kapelle gebaut. Wohlhabende Bürger und kirchliche Einrichtungen aus Lübeck haben dieses Projekt gefördert. Auf diese Weise kam der Hans Junge Altar, ein Retabel der sog. Zirkelbrüder nach Schwartau. Dieser besondere Altar wurde dann 1926 nach Lübeck verbracht, weil er restauriert werden sollte. In einer Urkunde vom 7.Juli 1937 wurde das Eigentum des „Schwartauer Altars“ an die Stadt Lübeck übertragen. Im Namen des Herrn Reichs-und Preußischen Ministers für Wissenschaft Erziehung und Volksbildung wurde das vollzogen. Vorhergehende Gebietsreformen des Oldenburgischen Landesteils von Lübeck und der Freien und Hansestadt Lübeck selbst machten dies möglich. Eingehendere Schilderungen dieser Vorgänge sind nachzulesen im: „Jahrbuch für Heimatkunde Eutin von 1978“ auf den Seiten 24-31 vom damaligen Bischof Hans Kieckbusch verfasst.