Amtsgerichtsgebäude (1909)

- Art: Baudenkmal
- Offiziell registriertes Denkmal beim Land.SH: ja (534)
- Erbaut: 1909
- Bauherr: –
- Standort: Markt 1, 23611 Bad Schwartau
- Beschreibung: Mit Naturstein verblendeten Sockelgeschoss zwei verputzte Vollgeschosse und ein mit roten Ziegeln gedecktes Walmdach. Auf der nach Norden weisenden Rückseite des Gebäudes schließt sich ein Westflügel an. Die Hauptfassade wird durch einen Risalit betont, der einen mit Gesimsen und Voluten aus Sandstein verzierten Stufengiebel trägt. Im oberen Bereich des Giebels sitzen mittig eine Uhr und darüber eine Schallöffnung für das dahinter befindliche Schlagwerk.
Das alte Amtsgerichtsgebäude in Bad Schwartau, Markt 1 wurde in den
Jahren 1909-1910 im Stil der Neurenaissance errichtet. Architekt dieses
repräsentativen Gerichtsgebäudes war der Regierungsbaumeister Josef
Wohlschläger aus Oldenburg i.O. Dem gleichen Baumeister wurde von
dem oldenburgischen Staatsministerium die bauliche Oberleitung des
heutigen ostholsteinische Kreishauses in Eutin an der Lübecker Straße
belegen, ursprünglich das Regierungsgebäude des Großherzogtums
Oldenburg, verantwortlich übertragen. Das Regierungsgebäude in Eutin
wurde in der gleichen Zeit, wie das Amtsgerichtsgebäude in Schwartau
gebaut, das am 19.01.1911 fertiggestellt war. Man muss wissen, dass
der Flecken Schwartau seinerzeit zum Großherzogtum Oldenburg
gehörte.
Nähere Angaben zu dem Gebäude findet man im Nds. Landesarchiv, Abt.
Oldenburg NLAOL, K-ZE, Best. 298 Z Nr. 3074.
Im Zusammenhang mit dem Bau des Amtsgerichtsgebäudes in
Schwartau hat der Regierungsbaumeister Wohlschläger sogar ab
01.6.1909 einen Wohnsitz in Schwartau gehabt.

Es stellt sich dem interessierten Betrachter die Frage, wie und warum es
zum Bau des Amtsgerichtsgebäudes kam. Auf dem Grundstück
befanden sich ursprünglich das alte Amtshaus des Amtes Schwartau,
das Wohnhaus des Amtsverwalters und das Gefängnis.

Das Amt Schwartau hat eine eigene Geschichte
Nach der Zerstörung Alt-Lübecks im Jahre 1138 und Aufgabe der Burg
im Riesebusch gründete der Lübecker Bischof Burckhard von Sercken
(1276-1315) nahe der Mündung des Flüsschens Schwartau in die Trave
und Nahe der Stadtgrenze einen befestigten bischoflichen Wirtschaftshof
mit der Flurbezeichnung Koldenhave/Coldenhowve, heute bekannt
unter dem Namen Kaltenhof.
Diese bischöfliche Gründung hat immer wieder zu Streitigkeiten und
Plünderungen mit der Stadt Lübeck geführt. Bei diesen Streitigkeiten
ging es um die Frage, ob der Wirtschaftshof eine befestigte Anlage sein
darf. Letztlich hat der Bischof 1350 dann endgültig seinen Sitz nach
Eutin, dem heutigen Schloss Eutin, verlegt.
Als der Lübecker Bischof Balthasar von Rantzau (1536-1547) während
einer Visite auf seinem Gut Kaltenhof entführt wurde, kam es zu einem
erneuten Streit mit Lübeck, der mit einem Vergleich endete.
Dem ersten evangelischen Lübecker Bischof, Eberhard von Holle
(1561-1586) wurde danach eine befestigte hölzerne Brustwehr um den
Wirtschaftshof gewährt.

Ab Mitte des 17. Jahrhunderts entwickelte sich die auf Kaltenhof
ansässige Verwaltung der bischöflichen Besitzungen zu einem Verwaltungsbezirk, der ab 1623 als Amt Kaltenhof bezeichnet wurde.
Das Amt Kaltenhof umfasste neben dem Gut Kaltenhof, Schwartau,
Rensefeld mit Klein Mühlen, Sereetz mit der Siedlung Sereetzer Mühle,Wilmsdorf
Offendorf, Ovendorf, Neuhof sowie, Neu- und Alt- Ruppersdorf.
Auf dem bischöflichen Gut Kaltenhof gab es unter dem Fürstbischof
August Friedrich (1666-1705), dem Vorgänger von Fürstbischof
Christian August (1673-1726), dem Begründer des Fleckens
Schwartau, eine Münzstätte. Mit der Prägung wurde 1678 unter dem
bischöflichen Münzmeister Hans Ridder begonnen. Es waren 2/3
Reichstaler Münzen. Diese Münzprägung fand bei dem damaligen
Großen Kurfürsten kein Gefallen und er beschwerte sich in mehreren
Briefen bei August Friedrich. Doch der Geldbedarf des Bischofs war so
groß, dass er in dem bischöflichen Amtshause auf dem Hof Kaltenhof
weiterhin Münzen prägen ließ. Das Münzzeichen hatte ein Kleeblatt
hinter der Jahreszahl.
Der Reichsfiskal war jedoch nicht gewillt, die sogenannten
Heckenmünzen weiter zu dulden, sodass auf kaiserliche Anordnung die
schwedische Regierung in Stade 1689 beauftragt wurde, die Münzstätte
aufzuheben.
Um 1640 wurde das Amt Kaltenhof nach Schwartau verlegt (auf dem
Grundstück des heutigen Amtsgerichtsgebäudes)

Auf der Vorderseite des Amtshauses Kaltenhof in Schwartau wurden
die Sandsteinplatten von dem Gutshaus Kaltenhof, mit dem dem Wappenrelief und der folgenden Inschrift in lateinischer Sprache eingebaut. Übersetzt steht folgendes auf den Sandsteinplatten: ,,Aus eigenen Mitteln (errichtet) 1586 des Bischofs Eberhard von Holle“ und einer weiteren Sandsteinplatte mit der übersetzten Inschrift ,Von Gottes
Gnaden, Bischof von Lübeck, Administrator von Verden, Abt von
Lüneburg ließ es nach seinen Plänen errichten im Jahre 1583″
Diese Sandsteinplatten wurden nach dem Abriss des alten Amtshauses auf der
Vorderseite des im Jahre 1909-1910 errichteten großherzoglichen Amtsgerichts
befestigt. Die Sandsteinplatten wurden auf Grund einer Initiative von Hans-Werner
Klindwort aus Bad Schwartau zwischenzeitlich gesichert und befinden sich heute im
Gebäude des alten Amtsgerichts
Diese Sandsteinplatten zählen u.a. zu den ältesten Zeugnissen aus
der Vorzeit von Bad Schwartau.
1842 werden auf der Grundlage des Plöner Vertrages vom 14. Febr.
1842 zwischen König ,Christian VI| von Dänemark und dem Großherzog
Paul Friedrich von Oldenburg ein Gebietsaustausch zwischen dem
Herzogtum Holstein und dem Fürstentum Lübeck als Teil des
Herzogtums Oldenburg vereinbart. die Ämter Kaltenhof und
Großvogtei wurden zum Amt Schwartau vereinigt. Dieser
Gebietsaustausch basierte auf dem Reichsdeputationshauptschluss
von 1803 mit dem Übergang aller Besitzungen des Lübecker
Domkapitels (Amt Großvogtei) an das aus dem Hochstift Lübeck
gebildete Fürstentum Lübeck. Das Amt Großvogtei war ansässig in de
Lübecker Straße/Schillerstraße in Schwartau.
Mit Inkrafttreten der Oldenburger Gemeindeordnung vom 1. Nov. 1859
war das neu gebildete Amt Schwartau für die Verwaltung der folgender
Gemeinden zuständig:
-Flecken Schwartau
-Gemeinde Gleschendorf
-Landgemeinde Rensefeld
-Gemeinde Ost-Ratekau
-Gemeinde West-Ratekau
-Gemeinde Oberwolde
und ab 1867 kam die Gemeinde Stockelsdorf zum Amt Schwartau.
Schon 1879 wurde im Rahmen der preußischen Reichsjustizreform
das erst im Jahre 1859 gebildete Amt Schwartau aufgelöst, mit der
Folge, dass nunmehr das Alte Amtshaus als Amtsgericht Schwartau
nur noch für die Rechtsprechung der Gemeinden des Amtes
Schwartau zuständig war.
Da das alte Amtshaus als Gerichtsgebäude auch aufgrund der wachsen
Bevölkerung nicht mehr den Anforderungen genügte, wurde in der
Jahren 1909-1910 das neue Amtsgerichtsgebäude auf dem Grundstück
des alten Amtshauses errichtet.
Die Verwaltungsbefugnisse wurden fortan durch die Regierung des
Großherzogtums Oldenburg des Fürstentums Lübeck in Eutin
vahrgenommen. Es entstand nunmehr die Landgemeinde Schwartau.
Die Funktion als Amtsgericht Bad Schwartau erlosch erst mit Wirkung ab
dem 30. Sept. 2009 im Rahmen der vom Landtag Schleswig-Holstein im
Jahre 2006 beschlossenen Amtsgerichtsstrukturreform. Inzwischen hat
die Stadt Bad Schwartau mit Kaufvertrag im Mai 2009 das Gebäude von
Land Schleswig-Holstein für 630.000 Euro erworben und beabsichtigt im
Rahmen eines Ideenwettbewerbs unter Beteiligung der Bürger*innen ein
Nutzungskonzept zu entwickeln. Fest steht bereits jetzt, dass das
Gebäude, das im Jahre 2009 geschlossene städtische Museum und das
Archiv der Stadt Bad Schwartau beherbergen wird. Erste erforderliche
Sanierungen sind unter Beachtung von Auflagen des Denkmalschutzes
im Rahmen der genehmigten Mittel aus dem 1 Denkmalschutzsonderprogramm
des Bundes von 800.000 Euro durchgeführt worden. Das Gebäude steht seit
1980 sowohl außen als auch innen unter Denkmalschutz.