Amtsgerichtsgebäude (1909)

  • Art: Baudenkmal
  • Offiziell registriertes Denkmal beim Land.SH: ja (534)
  • Erbaut: 1909
  • Bauherr: –
  • Standort: Markt 1, 23611 Bad Schwartau
  • Beschreibung: Mit Naturstein verblendeten Sockelgeschoss zwei verputzte Vollgeschosse und ein mit roten Ziegeln gedecktes Walmdach. Auf der nach Norden weisenden Rückseite des Gebäudes schließt sich ein Westflügel an. Die Hauptfassade wird durch einen Risalit betont, der einen mit Gesimsen und Voluten aus Sandstein verzierten Stufengiebel trägt. Im oberen Bereich des Giebels sitzen mittig eine Uhr und darüber eine Schallöffnung für das dahinter befindliche Schlagwerk.

Das alte Amtsgerichtsgebäude in Bad Schwartau, Markt 1 wurde in den

Jahren 1909-1910 im Stil der Neurenaissance errichtet. Architekt dieses

repräsentativen Gerichtsgebäudes war der Regierungsbaumeister Josef

Wohlschläger aus Oldenburg i.O. Dem gleichen Baumeister wurde von

dem oldenburgischen Staatsministerium die bauliche Oberleitung des

heutigen ostholsteinische Kreishauses in Eutin an der Lübecker Straße

belegen, ursprünglich das Regierungsgebäude des Großherzogtums

Oldenburg, verantwortlich übertragen. Das Regierungsgebäude in Eutin

wurde in der gleichen Zeit, wie das Amtsgerichtsgebäude in Schwartau

gebaut, das am 19.01.1911 fertiggestellt war. Man muss wissen, dass

der Flecken Schwartau seinerzeit zum Großherzogtum Oldenburg

gehörte.

Nähere Angaben zu dem Gebäude findet man im Nds. Landesarchiv, Abt.

Oldenburg NLAOL, K-ZE, Best. 298 Z Nr. 3074.

Im Zusammenhang mit dem Bau des Amtsgerichtsgebäudes in

Schwartau hat der Regierungsbaumeister Wohlschläger sogar ab

01.6.1909 einen Wohnsitz in Schwartau gehabt.

Es stellt sich dem interessierten Betrachter die Frage, wie und warum es

zum Bau des Amtsgerichtsgebäudes kam. Auf dem Grundstück

befanden sich ursprünglich das alte Amtshaus des Amtes Schwartau,

das Wohnhaus des Amtsverwalters und das Gefängnis.

Das Amt Schwartau hat eine eigene Geschichte

Nach der Zerstörung Alt-Lübecks im Jahre 1138 und Aufgabe der Burg

im Riesebusch gründete der Lübecker Bischof Burckhard von Sercken

(1276-1315) nahe der Mündung des Flüsschens Schwartau in die Trave

und Nahe der Stadtgrenze einen befestigten bischoflichen Wirtschaftshof

mit der Flurbezeichnung Koldenhave/Coldenhowve, heute bekannt

unter dem Namen Kaltenhof.

Diese bischöfliche Gründung hat immer wieder zu Streitigkeiten und

Plünderungen mit der Stadt Lübeck geführt. Bei diesen Streitigkeiten

ging es um die Frage, ob der Wirtschaftshof eine befestigte Anlage sein

darf. Letztlich hat der Bischof 1350 dann endgültig seinen Sitz nach

Eutin, dem heutigen Schloss Eutin, verlegt.

Als der Lübecker Bischof Balthasar von Rantzau (1536-1547) während

einer Visite auf seinem Gut Kaltenhof entführt wurde, kam es zu einem

erneuten Streit mit Lübeck, der mit einem Vergleich endete.

Dem ersten evangelischen Lübecker Bischof, Eberhard von Holle

(1561-1586) wurde danach eine befestigte hölzerne Brustwehr um den

Wirtschaftshof gewährt.

Ab Mitte des 17. Jahrhunderts entwickelte sich die auf Kaltenhof

ansässige Verwaltung der bischöflichen Besitzungen zu einem Verwaltungsbezirk, der ab 1623 als Amt Kaltenhof bezeichnet wurde.

Das Amt Kaltenhof umfasste neben dem Gut Kaltenhof, Schwartau,

Rensefeld mit Klein Mühlen, Sereetz mit der Siedlung Sereetzer Mühle,Wilmsdorf

Offendorf, Ovendorf, Neuhof sowie, Neu- und Alt- Ruppersdorf.

Auf dem bischöflichen Gut Kaltenhof gab es unter dem Fürstbischof

August Friedrich (1666-1705), dem Vorgänger von Fürstbischof

Christian August (1673-1726), dem Begründer des Fleckens

Schwartau, eine Münzstätte. Mit der Prägung wurde 1678 unter dem

bischöflichen Münzmeister Hans Ridder begonnen. Es waren 2/3

Reichstaler Münzen. Diese Münzprägung fand bei dem damaligen

Großen Kurfürsten kein Gefallen und er beschwerte sich in mehreren

Briefen bei August Friedrich. Doch der Geldbedarf des Bischofs war so

groß, dass er in dem bischöflichen Amtshause auf dem Hof Kaltenhof

weiterhin Münzen prägen ließ. Das Münzzeichen hatte ein Kleeblatt

hinter der Jahreszahl.

Der Reichsfiskal war jedoch nicht gewillt, die sogenannten

Heckenmünzen weiter zu dulden, sodass auf kaiserliche Anordnung die

schwedische Regierung in Stade 1689 beauftragt wurde, die Münzstätte

aufzuheben.

Um 1640 wurde das Amt Kaltenhof nach Schwartau verlegt (auf dem

Grundstück des heutigen Amtsgerichtsgebäudes)

Auf der Vorderseite des Amtshauses Kaltenhof in Schwartau wurden

die Sandsteinplatten von dem Gutshaus Kaltenhof, mit dem dem Wappenrelief und der folgenden Inschrift in lateinischer Sprache eingebaut. Übersetzt steht folgendes auf den Sandsteinplatten: ,,Aus eigenen Mitteln (errichtet) 1586 des Bischofs Eberhard von Holle“ und einer weiteren Sandsteinplatte mit der übersetzten Inschrift ,Von Gottes

Gnaden, Bischof von Lübeck, Administrator von Verden, Abt von

Lüneburg ließ es nach seinen Plänen errichten im Jahre 1583″

Diese Sandsteinplatten wurden nach dem Abriss des alten Amtshauses auf der

Vorderseite des im Jahre 1909-1910 errichteten großherzoglichen Amtsgerichts

befestigt. Die Sandsteinplatten wurden auf Grund einer Initiative von Hans-Werner

Klindwort aus Bad Schwartau zwischenzeitlich gesichert und befinden sich heute im

Gebäude des alten Amtsgerichts

Diese Sandsteinplatten zählen u.a. zu den ältesten Zeugnissen aus

der Vorzeit von Bad Schwartau.

1842 werden auf der Grundlage des Plöner Vertrages vom 14. Febr.

1842 zwischen König ,Christian VI| von Dänemark und dem Großherzog

Paul Friedrich von Oldenburg ein Gebietsaustausch zwischen dem

Herzogtum Holstein und dem Fürstentum Lübeck als Teil des

Herzogtums Oldenburg vereinbart. die Ämter Kaltenhof und

Großvogtei wurden zum Amt Schwartau vereinigt. Dieser

Gebietsaustausch basierte auf dem Reichsdeputationshauptschluss

von 1803 mit dem Übergang aller Besitzungen des Lübecker

Domkapitels (Amt Großvogtei) an das aus dem Hochstift Lübeck

gebildete Fürstentum Lübeck. Das Amt Großvogtei war ansässig in de

Lübecker Straße/Schillerstraße in Schwartau.

Mit Inkrafttreten der Oldenburger Gemeindeordnung vom 1. Nov. 1859

war das neu gebildete Amt Schwartau für die Verwaltung der folgender

Gemeinden zuständig:

-Flecken Schwartau

-Gemeinde Gleschendorf

-Landgemeinde Rensefeld

-Gemeinde Ost-Ratekau

-Gemeinde West-Ratekau

-Gemeinde Oberwolde

und ab 1867 kam die Gemeinde Stockelsdorf zum Amt Schwartau.

Schon 1879 wurde im Rahmen der preußischen Reichsjustizreform

das erst im Jahre 1859 gebildete Amt Schwartau aufgelöst, mit der

Folge, dass nunmehr das Alte Amtshaus als Amtsgericht Schwartau

nur noch für die Rechtsprechung der Gemeinden des Amtes

Schwartau zuständig war.

Da das alte Amtshaus als Gerichtsgebäude auch aufgrund der wachsen

Bevölkerung nicht mehr den Anforderungen genügte, wurde in der

Jahren 1909-1910 das neue Amtsgerichtsgebäude auf dem Grundstück

des alten Amtshauses errichtet.

Die Verwaltungsbefugnisse wurden fortan durch die Regierung des

Großherzogtums Oldenburg des Fürstentums Lübeck in Eutin

vahrgenommen. Es entstand nunmehr die Landgemeinde Schwartau.

Die Funktion als Amtsgericht Bad Schwartau erlosch erst mit Wirkung ab

dem 30. Sept. 2009 im Rahmen der vom Landtag Schleswig-Holstein im

Jahre 2006 beschlossenen Amtsgerichtsstrukturreform. Inzwischen hat

die Stadt Bad Schwartau mit Kaufvertrag im Mai 2009 das Gebäude von

Land Schleswig-Holstein für 630.000 Euro erworben und beabsichtigt im

Rahmen eines Ideenwettbewerbs unter Beteiligung der Bürger*innen ein

Nutzungskonzept zu entwickeln. Fest steht bereits jetzt, dass das

Gebäude, das im Jahre 2009 geschlossene städtische Museum und das

Archiv der Stadt Bad Schwartau beherbergen wird. Erste erforderliche

Sanierungen sind unter Beachtung von Auflagen des Denkmalschutzes

im Rahmen der genehmigten Mittel aus dem 1 Denkmalschutzsonderprogramm

des Bundes von 800.000 Euro durchgeführt worden. Das Gebäude steht seit

1980 sowohl außen als auch innen unter Denkmalschutz.